Bürgerservice
Melderegister - Online-Auskunft beantragen
Wenn Sie eine bestimmte Person suchen, können Sie bestimmte Daten aus dem Melderegister online abfragen.
Sie erhalten folgende Daten der gesuchten Person:
- Vor- und Familienname,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschriften,
- gegebenenfalls die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist.
zuständige Stelle
Komm.ONE im Auftrag der Städte und Gemeinden
Formular & Online-Prozess
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden.
Antrag auf einfache Melderegisterauskunft (online)
Voraussetzungen
- Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich identifizieren über die Online-Ausweisfunktion
- Ihres Personalausweises,
- Ihrer eID-Karte oder
- Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.
- Die Identität der gesuchten Person muss mit den von Ihnen im Antrag angegebenen Daten eindeutig festgestellt werden können.
- Es dürfen der Auskunft keine schutzwürdigen Interessen der gesuchten Person entgegenstehen.
Verfahrensablauf
- Rufen Sie die Online-Auskunft auf.
- Identifizieren Sie sich.
- Geben Sie die Daten der gesuchten Person ein.
- Nach Zahlung erhalten Sie ein PDF-Dokument mit den gewünschten Daten in Ihr Servicekonto-Postfach.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Bearbeitungsdauer
sofort
Kosten/Leistung
Die anfallenden Kosten setzen sich zusammen aus:
- Gemeindegebühr: EUR 5,00 und
- technische Betriebskosten: EUR 2,60 (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Eine Suchanfrage wird Ihnen auch dann berechnet, wenn eine Melderegisterauskunft nicht erfolgen kann, weil die gesuchte Person beispielsweise nicht ermittelt werden konnte.
Die in Ihrem Fall konkret anfallenden Kosten werden im Laufe der Antragstellung berechnet und angezeigt.
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
- § 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 44 Einfache Melderegisterauskunft
- § 49 Automatisierte Melderegisterauskunft
Vertiefende Informationen
Keine