Bürgerservice

Adressbuch - Eintrag sperren lassen

Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.

zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Formulare & Online-Prozesse
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Adressbuch - Eintrag sperren lassen (Online-Antrag / eID)
Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Melderegister – Übermittlungssperre beantragen
Voraussetzungen

Eintrag in einem Adressbuch

Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Frist/Dauer

Keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel ein bis vier Wochen

Kosten/Leistung

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Zugehörigkeit zu